Sozialausschuss: Neuer Bonn-Ausweis – Automatisch ausgestellt und länger gültig

Das Wichtigste aus der Sitzung des Sozialausschusses vom 28.09.2023. u.a. zum neuen Bonn-Ausweis, zur Resolution Geburtshilfe und zur Verschärfung des Bonner-Bauland-Modells.

Bonn wird sozialer. Der Bonn-Ausweis hilft Menschen, die Unterstützung brauchen. Inhaber:innen des Bonn-Ausweises bekommen bestimmte Leistungen in der Stadt günstiger. Zum Beispiel das von uns eingeführte Sozialticket, mit dem man für 19 € monatlich Bus und Bahn fahren kann. Um den Bonn-Ausweis zu erhalten, mussten bislang Anträge gestellt werden. Jetzt erhalten

Max Biniek Bild: ©s.h.schroeder

Berechtigte den Ausweis automatisch. Außerdem wird bei Erwerbsminderung oder Grundsicherung im Alter der Ausweis zeitlich unbeschränkt ausgestellt. Dadurch wird auch die Stadtverwaltung von unnötiger Bürokratie entlastet. Damit haben wir ein weiteres Ziel des Koalitionsvertrages umgesetzt.

Die Situation in der Geburtshilfe in Bonn und der Region hat sich durch die Schließung von Geburtenstationen und durch den Personalmangel von Hebammen und Klinikpersonal deutlich verschlechtert. Um die dramatische Lage zu verbessern, haben wir eine Resolution an den NRW-Gesundheitsminister verabschiedet. Wir wollen erreichen, dass die Versorgungslage von Frauen, vor, während und nach der Geburt sichergestellt ist. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass es keine weiteren Leistungskürzungen in der geburtshilflichen klinischen Versorgung gibt. Damit die Frauen versorgt werden können, muss es ein Sonderförderprogramm für Geburtsstationen und den Ausbau von Kreißsälen geben. Werdende Mütter müssen die Sicherheit haben, medizinisch und sozialpsychologisch betreut zu werden und Unterstützung durch Hebammen sowie Beratungsstellen zu erfahren.

Bezahlbaren Wohnraum schaffen ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Arbeit. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir bereits verschiedenste Instrumente auf den Weg gebracht. Eines davon ist die Verschärfung des Bonner Bauland-Modells. In der Sitzung haben wir beschlossen, dass bei sämtlichen Wohnungsneubauvorhaben, die acht oder mehr Wohneinheiten vorsehen oder mind. 850 m² Wohnfläche umfassen, mindestens 40 % der Wohnfläche öffentlich gefördert sein soll. Ab 20 Wohneinheiten muss mindestens 50% der Wohnfläche öffentlich gefördert sein.