
„Das Grundgesetz ist vom Parlamentarischen Rat in unserer Stadt erarbeitet und beschlossen worden“, betont Gabriele Klingmüller, Bürgermeisterin und Vorsitzende des Bürgerausschusses. „Der 23. Mai sollte daher besonders auch für unsere Stadt ein bedeutender Tag sein. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes schufen die Grundlage für die Bonner Republik als erster dauerhaft funktionierender Demokratie in Deutschland. Diese Erfolgsgeschichte ist auf das Engste mit der Geschichte unserer Stadt verknüpft.“ Dementsprechend habe der Stadtrat bereits am 3. Mai 2018 mit breiter Mehrheit den Oberbürgermeister beauftragt, mit dem Bund in Kontakt zu treten. „Dabei sollte geprüft werden, wie Bonn den siebzigsten Jahrestag des Grundgesetzes würdig begehen kann.“

Benedikt Pocha, Mitglied im Bürgerausschuss, ergänzt: „Wir begrüßen, dass der Oberbürgermeister nach Auskunft der Verwaltung im Bürgerausschuss tatsächlich bereits persönlich mit dem Bund über Feierlichkeiten am 23. Mai in Bonn gesprochen hat. Gleichwohl sind wir enttäuscht darüber, dass der Oberbürgermeister bislang keinerlei Ergebnisse vorzuweisen hat. Trotz des langen zeitlichen Vorlaufs wird die Zeit nun knapp und es steht zu befürchten, dass es von Seiten der Bundesstadt Bonn keine angemessenen Feierlichkeiten zum 70. Jahrestag unseres Grundgesetzes geben wird. Dass die Verwaltung auf die löblichen Veranstaltungen des General-Anzeigers und des Hauses der Geschichte, einer Einrichtung des Bundes, verwiesen hat, ist uns zu wenig. Wir fordern den Oberbürgermeister daher eindringlich auf, seinem persönlichen Auftrag des Rates und der historischen Bedeutung des Grundgesetzes für unsere Stadt durch ein zielgerichtetes Auftreten gegenüber dem Bund gerecht zu werden.“